Zwei Neuigkeiten von der Gesetzesfront, die in Frankreich in den letzten Tagen Klarheit nach mehr oder weniger langen Protestaktionen brachten, die auch in diesem Blog schon erwähnt
wurden.
Zunächst die Rücknahme auf höchster Europaebene, der Verordnung, die
die Fabrikation von Roséweinen als Mischsatz aus rotem und weißem Wein erlaubt hätte (darüber hatte ich hier
berichtet).
Es triumphieren die Produzenten von traditionellen Roséweinen aus der Appellation Provence, die wenn man die Vorlage genauer studiert hätte, eigentlich nicht davon betroffen gewesen wären,
da sie weiter ihre eigenen Qualitätsregeln hätten aufrecht erhalten können - und die vielleicht gut beraten gewesen wären, angesichts der drohenden Konkurrenz als Mischastz produzierter
Billigweine, die ihnen plötzlich Angst machte, verstärkt auf die Besonderheit ihrer Roséfabrikation hinzuweisen und vielleicht auch striktere Regeln für die Weinbereitung nach dem viel
zitierten "Ausbluten" - saigné von Rotweinmaischen aufzustellen. Eine Einschränkung des Gebrauchs von zugesetzten Aromahefen, künstlicher Säure, Enzymen oder all den anderen Mittelchen und
Zusatzstoffen, die munter dazu beitragen, dass viele dieser Weine wirklich nur tiefstgekühlt mit Eis und sonnenbenebelt auf südlichen Terrassen genießbar sind, wäre der Qualität und dem Ruf
dieser Weine sicherlich zuträglich gewesen. Die wenigen Ausnahmen, die man auf dem Markt findet, bestätigen nur die Regel.
Aber viel wichtiger für die französische Wein- und Winzerwelt ist die Entscheidung des französischen Senats, die von der Nationalversammlung vor einigen Wochen zugelassene und von den
Prohibitionisten seitdem vehement bekämpfte Zulassung von Alkohol und damit auch Wein-Werbung und über schlichte Herkunftsbezeichnungen hinausgehende Kommunikation über unsere Weine
im Internet jetzt doch zuzulassen.
Die drohende Zensur und Verbannung von Weinseiten im Netz, die durch das Loi Evin von 1991 entstanden war,
ist somit vorerst vom Tisch. Weise Selbstbeschränkung der Produzenten und Vertreiber in Punkto Jugendschutz natürlich weiter vorausgesetzt.
Also auch Grund zur Freude für alle französischen Wein- und Winzerblogger - und als Fundstück zum Feiern möchte ich meinen Lesern nicht dieses schöne Bild vorenthalten, das ich heute Morgen auf
dem Blog von Jacques Berthomeau, einem streitbaren Blogger für die Belange des französischen Weins als Kultur und Genussgut und die
Kommunikationsfreiheit:
Es handelt sich um das Etikett eines Rotweins, mit dem Namen "Esprit du vent 2008 - Geist des Windes", der von der Winzergenossenschaft von Embre et
Castelmaure in den Corbières, in Südfrankreich abgefüllt wurde.
Die fröhlichen älteren Damen haben vermutlich alle ihr Leben lang bei Wind und Wetter mit im Weinberg gestanden und empfehlen hier stolz den Wein, der aus ihrer Mitarbeit entstanden ist, als
éternel antidépresseur - ewiges Antidepressionsmittel - Hausmittel, nur in Krisenzeiten zu verwenden...
« Was macht ihr mit dieser Flasche in der Hand? Wie, ihr trinkt noch Wein? Welche Schande! Schlechte Franzosen, Bürger zweiter Klasse! Wißt ihr es denn nicht ? Heutzutage stößt man doch mit
Pillen an: Antidepressiva, Beruhigungsmittel... das ist jetzt die Mode! Es lebe das chemische Glück! Willkommen bei den neuen Moralisten, im engstirnigen, ängstlichen Land der Prohibitionisten,
wo man am Flachbildschirm die Einheitsmeinung aufsaugt, wo man sich langweilt, aber mit 0 Risiko, wo man Angst vor allem hat, vor dem Leben, dem Fleisch und der Lust. Es lebe die
Abstinenz!
Also, nichts für ungut, die Herren Zensoren! Auf Ihre Gesundheit! Vermutlich hat die großzügige Natur an Sie gedacht, als sie uns 2008 diesen subversiven Saft geschenkt hat, diese "Droge ",
fröhlich und frech, dieses antike Heilmittel der vorübergehenden Dummheit der Menschen, das ewige Antidepressivum..."
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