Das Damosklesschwert eines generellen Verbots von Werbung für Wein schwebt schon lange über der Weinblogwelt in Frankreich.
Das seit 1991 geltende Loi Evin, gegen den Missbrauch von Tabac und Alkohol, das die Werbung für und Kommunikation über Wein (als
alkololisches Getränk) nur unter sehr einschränkenden Bedingungen erlaubt, hatte damals vergessen (wir schrieben eben noch das Jahr 1991, also lange vor Web 2.0 und tutti quanti), neben der
schriftlichen Presse und den Rundfunkanstalten, auch das Internet in den wenigen erlaubten Ausnahmen aufzuführen.
Und da in Frankreich als Rechtsgrundsatz gilt: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten, wurde heute Nacht im dafür zuständigen Senat in Paris über eine Ausweitung der
autorisierten Medien auf das Internet abgestimmt und mit dem Hinweis, dass die Anti-Alkohol-Kampagnen vor allem dem Jugendschutz dienen, die Jugendlichen aber zu den emsigsten Nutzern des
Internet gehören, eine solche Ausweitung abgelehnt.
"L'amendement présenté par un sénateur de la Gironde, l'UMP Gérard César, qui voulait autoriser la publicité de l'alcool (en
particulier le vin) sur internet, “à l'exclusion des sites destinés à la jeunesse“, a été repoussé dans la nuit du mercredi 9 juillet au jeudi 10 juillet, non sans débat. Plusieurs sénateurs ont en
effet estimé qu'“internet ne peut être tenu à l'écart de la lutte contre l'alcoolisme“ et se sont émus des effets néfastes de cette disposition sur les jeunes, grands utilisateurs de la
toile."
"Die Abänderung, die ein Senator aus der Gironde, das UMP Mitglied Gérard César, präsentierte, die Werbung für Alkohol (und insbesondere für Wein)
im Internet zu erlauben, "mit Ausnahme der Seiten, die sich an die Jugend wenden", wurde in der Nacht von Mittwoch, dem 9. auf Donnerstag, den 10. Juli, nicht ohne Debatte, abgelehnt. Mehrere
Senatoren gehen in der Tat davon aus, dass "das Internet nicht beim Kampf gegen den Alkoholismus" außen vor gehalten werden kann und erregten sich über die schädlichen Effekte einer solchen
Änderung vor allem bei Jugendlichen, die das Web sehr stark nutzen."
Die sehr starke französische Anti-Alkohol-Lobby A.N.P.A.A. - l'Association Nationale de Prévention en Alcoologie et Addictologie - hat sich also durchgesetzt.
Das Gesetz definiert die Informationen, die in der Werbung verwendet werden dürfen im Paragraph 18:
..."Die Werbung für alkoholische Getränke ist beschränkt auf die Angabe des Alkoholgehalts (Vol), der Herkunft, der Bezeichnung, der
Komposition des Produkts und der Adresse des Fabrikanten, des Agenten oder Händlers sowie auf die Art der Herstellung, die Verkaufsbestimmungen und die Konsumhinweise des
Produkts.
Diese Werbung kann auch Hinweise auf ddie Anbaugebiete (hier fällt
das schwammige Wort Terroir) und die erhaltenen Auszeichnungen enthalten.
Die Verpackung darf nur abgebildet werden, wenn sie diesen Bestimmungen entspricht.
Jede Werbung für alkoholische Getränke, mit Ausnahme von geschäftlichen Rundschreiben, die sich an Personen richten, die gewerblich
handeln, müssen einen gesundheitlichen Warnhinweis enthalten, der präzisiert, l'abus d'alcool est dangereux pour la santé - dass der Missbrauch von Alkohol gesundheitsschädlich
ist."...
In den letzten Monaten wurden wieder vermehrt Zeitschriften, die z.B. Sonderartikel über Champagner veröffentlicht hatten, mit Strafen belegt,
weil der Warnhinweis fehlte und Werbeplakate von Weinverbänden verboten, weil sie als jugendgefährdent eingestuft wurden.
So hatte eine Appellation aus dem Loiretal mit diesem Plakat werben wollen:
Der beanstandete Slogan lautete: “Qui ose dire que jeunesse ne rime pas avec délicatesse" - "wer sagt da noch, dass Jugend nicht auch köstlich sein kann"...
Welche Konsequenzen jetzt aus der Abstimmung im Senat für unsere Internetseiten inklusive Blogs folgen wird, bleibt abzuwarten. Im Zweifel werden die militanten Fanatiker der A.N.P.A.A. schon
Mittel und Wege finden, unserem unkeuschen Treiben mit Abmahnungen und Prozessen ein Ende zu setzten...
L'abus de règlementation est dangereux pour la liberté wäre auch ein guter Warnhinweis!
Par Iris Rutz-Rudel
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Publié dans : Strandgut
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