Unser Blog soll Ihnen die Gelegenheit geben, rund ums Jahr an den aktuellen Arbeiten auf unserem kleinen Gut in
Südfrankreich teilzunehmen. Unsere Webseite stellt uns zwar bereits in drei Sprachen vor, aber wie viele Webseiten, ist sie eher
statisch aufgebaut. Ein Blog (es gibt ihn schon in Französisch: hier) erlaubt hingegen, viel spontaner, aktueller und
auch weitläufiger über das, was wir tun, was uns bewegt und wofür wir uns sonst noch interessieren, zu schreiben.
Begleiten Sie mich also auf dem Weg durchs Winzerjahr. Hinterlassen Sie Ihre Kommentare oder stellen Ihre Fragen, damit aus diesem Blog ein lebendiges
Kommunikationsmittel wird.
Gute Frage, aufgeworfen von Wolf im Kommentar zu meinem letzten Beitrag.
Nun, aus eigener Erfahrung kann ich nicht sehr viel dazu sagen, außer einer minimalen Schwefelzugabe während des Ausbaus in unseren Barriques, wird in Lisson halt nichts
hinzugefügt...
Ehe ich also – vielleicht etwas naiv und aus dem Bauch heraus antworte, dass doch wohl massenhaft und öffentlich nichts verkauft wird, was nicht auch verwendet werden darf, habe ich mich nochmals
in die Websuche nach den gesetzlichen Bestimmungen geworfen – und muss zugeben, dass ich nicht sehr fündig geworden bin. Ich habe dabei auf Französisch und Deutsch versucht,
viele veraltete Seiten gefunden (vor 2005 also vor der Reform der EU-Richtlinien), endlose PDF-Dokumente, die schwer auszuwerten sind und daneben hauptsächlich Seiten von Bio-Verbänden, für die das
offensichtlich (und Gott sei Dank) noch ein Thema ist, da ihnen eine einheitliche Richtlinie erst im nächsten Jahr bevorsteht.
Hier fand ich auch die folgende Auflistung vom ECOVIN Bundesverband:
"Erlaubte und empfohlene önologische Behandlungsmittel
- Kohlensäure und Stickstoff
- Schweflige Säure und Kaliummetabisulfit
- Hefe, Trockenhefe und unverdünnte frische Hefe
Förderung der Hefebildung:
- Thiamin
- Hefenährsalze
Anreicherung:
- Saccharose ( kristallisierter Rübenzucker )
- Traubenmostkonzentrat aus ökologischem Anbau
Entsäuerung:
- Milchsäurebakterien
- Kaliumbikarbonat
- Calziumkarbonat
- Weinsäure ( Malitexverfahren )
- Kaliumbitartrat
Klärung:
- Speisegelatine
- Hausenblase
- Kasein und Kaliumkaseinate
- Hühnereiweiß und Eiklar
- eisenarme Bentonite
- Siliziumdioxid in Form von Gel oder kolloidaler Lösung
Geschmacksschönung:
- Tannin
- Aktivkohle
- Kupfersulfat ( max 0,5g/hl und nur nach Analyse durch ein Fachlabor )
- Zitronensäure ( Stabilisierung von Eisen )
- pektolytische Enzyme, depsidasefrei
- Kombinationspräparate dürfen nur angewandt werden, wenn Einzelkomponenten bekannt und zugelassen
sind
Alle nicht aufgeführten Verfahren und Behandlungsstoffe sind im ökologischen Weinbau nicht
zulässig.
Dies gilt auch für neu auf den Markt kommende Mittel."
Ich finde, das ist schon eine lange Liste, auf der offensichtlich auch die Hefen und Tannine nicht fehlen.
Um nicht nur international arbeitende französische Firmen wie die schon erwähnte Litorale mit ihren deutschen Seiten der angebotenen Zusatzstoffe zu zitieren, hier noch ein Link zu einer original deutschen Seite aus Geisenheim, auch da ist die Auswahl atemberaubend und weiter unten
findet man auch die angebotenen Gerbstoffe.
Interessant, wenn auch nur in der französischen Fassung verfügbar, fand ich die vergleichende Liste auf der Seite des ITV Midi-Pyrénées (einem regionalen Ableger des Institut
Technique pour la Vigne et le Vin -Nationales Forschungsinstitut für die Techniken von Weinbau und Weinbereitung). Hier werden in einer Tabelle viele Zusatzstoffe aufgelistet, deren erlaubte
Verwendung im Vergleich zwischen OIV (= Frankreich), der Schweiz, der EU und den USA vermerkt wird.
Danach darf man Tannine offensichtlich überall verwenden. Aber eben nicht nur die, sondern auch alles andere: manchmal sind die erlaubten Mengen unterschiedlich, manche in Europa
erlaubten Stoffe scheinen in den USA nicht zugelassen zu sein – und auch umgekehrt.
Es wäre schön, wenn der eine oder andere Fachmann (Winzer, Oenologe, Kellermeister), der diese ganze Liste aus seinen Studien kennt, diese Liste kommentieren würde. Im
Internet findet man darüber verständlicherweise nicht sehr viel, da es sich für den Praktiker wohl zwar um Produktionshilfen aber vielleicht nicht unbedingt um
Verkaufsargumente handelt....(habe ich da was vom deutschen Reinheitsgebot gehört?)
Ich hoffe, damit habe ich Wolfs Frage erst mal halbwegs zufriedenstellend beantwortet und wende mich jetzt erst mal wieder meinen langsam dem Ende zustrebenden Spontangärungen zu.
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